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Hinweis zur Barrierefreiheit
Wir legen großen Wert auf ein angenehmes und nutzerfreundliches Einkaufserlebnis.
Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.
Da wir ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Mio. Euro sind, fallen wir unter die gesetzlich vorgesehene Ausnahme für Kleinstunternehmen.
Selbstverständlich sind wir dennoch bemüht, unsere Website so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten und freuen uns über jedes Feedback zur Verbesserung.
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